Die Kosten für eine heilpädagogische Behandlung werden in der Regel durch die örtlichen Sozial- und Jugendämter übernommen. Voraussetzung dafür ist eine Antragsstellung auf Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe. Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.